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Wenn Sie bereits einen Zugang zur Fortbildung bei der Industrie- und Handelskammer zu Rostock haben, melden Sie sich hier an.
Hinweis: Das Passwort muss aus mindestens 8 Zeichen bestehen und mindestens ein Sonderzeichen enthalten (z.B.: !, ?, @, #, $, % oder &)
Bitte beachten Sie die örtliche Zuständigkeit für die Zulassung zu Fortbildungsprüfungen:
Gemäß § 8 der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen ist für
die Zulassung zur Fortbildungsprüfung die örtliche Zuständigkeit der entscheidende
Faktor. Die zuständige Stelle ist jene, in deren Bezirk Sie
a) an einer Maßnahme der Fortbildung vor Ort (Präsenz) teilgenommen haben oder
b) in einem Arbeitsverhältnis stehen oder selbstständig tätig sind oder
c) ihren Wohnsitz haben.
Bitte beachten Sie diese Bestimmungen und stellen Sie sicher, dass Sie sich bei der richtigen
zuständigen Stelle anmelden, um Ihre Fortbildungsprüfung abzulegen.